Unsere Leistungen im Überblick

1. Kurzgutachten

Zu unseren Hauptaufgaben zählt das Erstellen von Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert von Immobilien). Für die meisten Bewertungsanlässe ist die Erstellung eines Kurzgutachtens vollkommen ausreichend. Kurzgutachten haben den Vorteil, dass diese im Vergleich zu ausführlichen Verkehrswertgutachten wesentlich kostengünstiger und schneller zu erstellen sind. In der Regel erfüllen Sie den gleichen Zweck. Außerdem können wir jederzeit von einem Kurzgutachten auf ein ausführliches Gutachten aufstocken.

Grundsätzlich sind Kurzgutachten für folgende Bewertungsanlässe sehr gut geeignet:

  • Vermögensauseinandersetzungen im Rahmen von Ehescheidungen
  • Übertragung von Anteilen an Immobilien
  • Teilverkauf von Immobilienvermögen
  • Erbauseinandersetzungen (inklusive Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen)
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer (Nachweis des geringeren Wertes)
  • Betriebsstilllegungen (Entnahme aus Betriebsvermögen)
  • Bilanzierungsgründe
  • Verhandlungen mit Banken
  • Veräußerungen von Immobilienvermögen im Rahmen einer Betreuung
  • An- und Verkäufe

Kurzgutachten sind für die nachfolgenden Immobilienarten grundsätzlich geeignet:

  • Freizeitgrundstücke
  • Eigentumswohnungen
  • Einfamilienhäuser
  • Zwei- und Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbeanwesen
  • Industriekomplexe

Unsere Auftraggeber lassen sich typischerweise den nachfolgenden Kategorien zuordnen

  • Amts- und Landgerichte
  • Gemeinden und Städte
  • Privatpersonen
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Notare
  • klein und mittelständische Firmen
  • Großkonzerne
  • Aktiengesellschaften
  • Stiftungen

 

Grundsätzlich ist bei Kurzgutachten deutlich darauf hinzuweisen, dass betreffend der Ermittlung des Verkehrswertes kein Unterschied zwischen einem Kurzgutachten und einem ausführlichen Gutachten vorhanden ist. Der Verkehrswert wird bei einem Kurzgutachten genauso ermittelt wie auch bei der ausführlichen Variante. Im Kurzgutachten wird lediglich auf die Objekt- und Lagebeschreibung weitgehend verzichtet. Alle wertrelevanten Umstände wie die Lage, Ausstattung und Zustand werden selbstverständlich ausreichend gewürdigt. Auch Baumängel, Bauschäden, sowie ein eventueller Modernisierungs- und Sanierungsstau wird bei einem Kurzgutachten berücksichtigt.

Außerdem kann ein Kurzgutachten jederzeit auf Wunsch oder Anforderung hin, zu einem ausführlichen Gutachten aufgestockt werden. Hierfür würde selbstverständlich auch lediglich die Differenz berechnet werden, sodass für den Auftraggeber kein finanzieller Nachteil entsteht.

Gerne können wir Ihnen auf Anforderung ein Musterkurzgutachten zur Verfügung stellen.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns gerne zu den angegebenen Zeiten telefonisch kontaktieren.
Selbstverständlich können Sie Ihre Fragen auch per E-Mail an uns richten.

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2.  Ausführliche Verkehrswertgutachten

Auf Wunsch erstellen wir selbstverständlich auch ausführliche Verkehrswertgutachten. Diese erstellen wir aus den bereits beim Kurzgutachten genannten Gründen und für die genannten Objektarten.
Falls Sie sich nicht sicher sind, welche Gutachten Form für Sie die Zweckmäßigste ist, können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen, um zu klären ob ein Kurzgutachten ausreicht oder ob ein ausführliches Verkehrswertgutachten erforderlich ist.
Selbstverständlich kann auch später ein Kurzgutachten zu einem ausführlichen Gutachten aufgestockt werden.

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3. Beratung beim Immobilienerwerb

Gerade in der heutigen Zeit ist es nicht leicht, eine geeignete Immobilie für sich und seine Familie zu finden. Sobald eine geeignet erscheinende Immobilie gefunden wurde, geht es daran, diese Entscheidung fachkundig, unter Einbeziehung mehrerer Faktoren zu treffen. Gerne stehen wir Ihnen hier mit unserer Kompetenz und Sachkunde zur Verfügung, um die gefundene Immobilie zu überprüfen.

Im Rahmen unserer Intensivbegehung prüfen wir u. a. für Sie, dass

  • die Immobilie mängelfrei ist
  • eine Feuchtigkeitsmessung der infrage kommenden Bauteile
  • keine Verdachtsmomente für verdecke Mängel vorliegen
  • die angebotenen Flächen korrekt sind
  • die Angaben des Verkäufers plausibel sind
  • der Kaufpreis angemessen ist
  • die Immobilie wunschgemäß genutzt werden kann
  • die Kosten für einen evtl. Sanierungsbedarf eingeschätzt werden

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4. Beratung und Unterstützung beim Immobilienverkauf

Nehmen Sie Ihr Wunschobjekt unter die Lupe!
Ein Immobilienerwerb stellt regelmäßig eine erhebliche finanzielle Transaktion dar. Sichern Sie sich mit unserer Expertise vor unangenehmen Überraschungen beim Immobilienkauf ab.

Gerne unterbreiten wir Ihnen im Vorfeld ein unverbindliches Angebot. Einfach per E-Mail oder Kontaktformular anfragen oder einen Rückrufwunsch übermitteln.

Direkt erreichen Sie uns am einfachsten unter unserer
kostenlosen Telefonnummer: (0800) 46 25 970

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5. Immobilien-Teilverkauf oder Immobilienverrentung

In der letzten Zeit wird es offensichtlich immer moderner im Alter die Immobilie in die Altersversorgung mit einzubeziehen.
Was grundsätzlich eine vernünftige Lösung sein kann. Dies kann zum einen über einen sogenannten Teilverkauf oder auch über eine Immobilienverrentung erfolgen. Auch suchen immer mehr Personen einen Käufer für Ihre Immobilie, mit der Maßgabe eines lebenslangen Nießbrauchrechtes an der Immobilie, um auch nach dem Verkauf die Immobilie weiterhin selbst nutzen zu können oder auch zu vermieten, um mit der Miete z.B. den Eigenanteil eines Pflegeheims abzudecken.

In all diesen Fällen ist die angemessene Festsetzung des Verkehrswertes und bei manchen Modellen auch die Beurteilung des angemessenen Abzugs für Nießbrauch oder Wohnrecht (also die weitere Nutzung nach dem Verkauf) von ausschlaggebender Bedeutung.

Sehr gerne können wir in diesem Fällen für Sie die Unterlagen der Bewertung prüfen und falls erforderlich eine korrigierte Berechnung für die weiteren Verhandlungen vorlegen. (Keine Rechtsberatung)

Ohne eine fachliche Unterstützung ist die Gefahr sehr groß, dass die entsprechenden Werte nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
Nutzen Sie daher unsere langjährige Kompetenz für sich und verschaffen Sie sich einen entsprechenden Verhandlungsvorteilt. Nur wenn die Vertragsparteien auf „Augenhöhe“ verhandeln, so ist auch ein für beide Seiten tragfähiges Ergebnis möglich.
Auch hier gilt wieder, dass es uns aufgrund von rechtlichen Vorgaben nicht möglich eine Rechts- und/oder Steuerberatung vorzunehmen. Bei Bedarf können hier selbstverständlich einsprechende Rechtsanwälte oder Steuerberater(innen) vermittelt werden.

Bei Fragen sprechen Sie uns einfach an und schildern Ihren Fall.
Ein kostenfreies Erstgespräch ist telefonisch nach Absprache kurzfristig möglich.

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6. Plausibilisieren von Verkehrswertgutachten

Es kann in der Praxis durchaus vorkommen, dass Ihnen ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen vorgelegt wird und Sie selbst nicht über die Kompetenzen und das Wissen verfügen, dieses Verkehrswertgutachten auf Plausibilität und methodische Vorgehensweise hin zu überprüfen.

Gerne prüfen wir in diesen Fällen für Sie, ob das vorgelegte Verkehrswertgutachten den gängigen Standards entspricht und ob die allgemeinen Regeln und Vorschriften korrekt angewandt wurden.

In diesen Fällen würden wir eine gutachterliche Stellungnahme zu dem vorgelegten Verkehrswertgutachten erstellen.

7. Erstellung von Wohnflächenberechnungen mittels örtlichen Aufmaßes.

Neu: Vorort Ermittlung der Wohnfläche bzw. Nutzfläche

Nicht immer liegt ein aussagekräftiger Bauplan vor oder die finanzierende Bank benötigt eine detaillierte Berechnung der Wohn- und/oder Nutzfläche. Auch bei Unstimmigkeiten mit einem Mieter oder um für einen Verkauf der Immobilie eine aussagekräftige Grundlage zu erhalten, ist es erforderlich die korrekte Wohnfläche zu ermitteln. Hierfür vereinbaren wir einen Ortstermin. Im Rahmen dieses Termins ermitteln wir mittels unserer Messtechniken die korrekte Wohn- und/oder Nutzfläche des Objektes. Gerne können wir Ihnen hierfür ein Angebot über die Kosten zukommen lassen.


Hierfür ist es vorteilhaft, wenn Sie uns bei dieser Anfrage die folgenden Angaben übermitteln:

  • Objektart (z.B. Einfamilienhaus, Eigentumswohnung
  • Anzahl der Geschosse
  • Dachschrägen ja oder nein
  • ungefähre Lage (Postleitzahl ausreichend)

8. Mediation (Streitschlichtung) bei Konflikten rund um die Immobilie (keine Rechts- und/oder Steuerberatung)

Als Mediation bezeichnet man eine außergerichtliche Form der Konfliktbeilegung. Die Mediation selbst hat eine jahrtausendalte Geschichte und gewinnt auch in Europa immer mehr an Bedeutung. Die wesentlichen Unterschiede zur „normalen“ Gerichtsbarkeit liegen zum einen daran, dass es sich um ein freiwilliges Verfahren handelt und zum anderen, dass kein Richter aufgrund von vorgetragenen, im Idealfall durch Beweise gestützte, Behauptungen ein Urteil aufgrund von rechtlichen Rahmenbedingungen fällt. In einem Mediationsverfahren übernimmt der Mediator nicht die Rolle eines Richters, sondern soll die Parteien zu einer für beide Seiten vernünftigen und tragbaren Vereinbarung anleiten. Anders ausgedrückt, es soll eine „verbindliche, in die Zukunft gerichtete Einigung“ erzielt werden.

Geeignet ist das Verfahren bei uns für alle Fälle, wo es um den Verkehrswert einer Immobilie geht.

Dies wäre z.B. gegeben bei: Erbauseinandersetzungen
Beispiel:

Zwei Geschwister erben eine Immobile und können sich über die weitere Nutzung oder auch das weitere Vorgehen nicht einig werden.Mögliche Szenarien wären hier die Veräußerung an ein Mitglied der Erbengemeinschaft mit Einigung auf den Auszahlungsbetrag. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass das Objekt gemeinsam vermietet wird und man regelt, wie und wann welche Investitionen getätigt werden und wie die mit der Immobilie verbundenen Einigungsprozesse stattfinden sollen. Hier kann ein sachverständiger Mediator eine wichtige Rolle übernehmen indem er gemeinsam mit den beteiligten herausfindet welche Möglichkeiten vorstellbar sind und welche persönlichen Motive bei den einzelnen Mitgliedern der Erbengemeinschaft für die Entscheidung wichtig sind. Selbstverständlich kann auch der Verkehrswert im Rahmen der Mediation ermittelt und auch mit den Beteiligten erörtert werden.

Nachdem der Sachverständige über sehr viel Erfahrung und Sachkenntnis verfügt, kann dieser grundsätzlich bei vielen Problemstellungen auch beratend zur Verfügung stehen. Jedoch ist es aufgrund von rechtlichen Vorgaben nicht möglich eine Rechts- und/oder Steuerberatung vorzunehmen. Bei Bedarf können hier selbstverständlich entsprechende Rechtsanwältinnen & Rechtsanwälte oder Steuerberater(-innen) vermittelt werden.

Bei Fragen sprechen Sie uns einfach an und schildern Ihren Fall.
Ein kostenfreies Erstgespräch ist telefonisch nach Absprache kurzfristig möglich.

Mediation bei Konflikten rund um eine Immobilie

Begriff Mediation und Geschichte

Der Begriff “Mediation“ wurde aus dem lateinischen Adjektiv "medius" abgeleitet und bedeutet zwischen zwei Parteien oder Ansichten die Mitte haltend, einen Mittelweg einschlagend, sich neutral, unparteiisch verhaltend. Die Mediation hat jahrtausendealte Wurzeln und geht bis zu den Stammesgesellschaften Amerikas und Afrikas zurück. Sie lässt sich auch in Europa weit zurückverfolgen. Die Mediation gewinnt bereits in den USA und auch in Europa immer mehr an Bedeutung. Ziel der Mediation ist eine „verbindliche, in die Zukunft gerichtete Einigung“.

Unterschiede zur „normalen“ Gerichtsbarkeit und Ablauf
Im Gegensatz zu einem normalen Gerichtsverfahren ist ein Mediationsverfahren nicht öffentlich. Auch wird üblicherweise zwischen den Parteien und dem Mediator eine absolute Vertraulichkeit vereinbart. Das bedeutet, dass alles was innerhalb der Mediation besprochen wird, nicht nach außen dringt. Der zeitliche Ablauf ist natürlich wesentlich kürzer und individueller als in einem Gerichtsverfahren. Dies bedeutet auch, dass hier eine beachtliche Kosteneinsparung realisierbar ist.

Mediationsverfahren sind immer freiwillig
Bei Gerichtsverfahren kann eine Partei die andere Partei quasi zur Teilnahme zwingen. Bei einer Mediation nicht. Vorteil der Mediation ist, dass die Parteien bis zum Schluss „Herr“ des Verfahrens sind und alle Entscheidungen aufgrund einer eigenen Überzeugung getroffen werden müssen. Der Weg zur Entscheidung soll vom Mediator nicht vorgegeben werden, sondern die Parteien anleiten, den Konflikt selbst zu lösen. Jedoch sind Hilfe und geregelter Gesprächsablauf für eine Lösungsfindung oft unerlässlich. Bei einem Gerichtsverfahren wird die Entscheidung komplett in dritte Hände (Richter) abgegeben und eine Entscheidung aufgrund bestehender rechtlicher Normen getroffen. Vollkommen gleichgültig, wem dieses Urteil nützt. Oft gehen beide Parteien als „Verlierer“ aus dem Verfahren, da beide sich etwas vollkommen anderes vorgestellt hatten.

Bei einer Mediation müssen keine Regularien eingehalten werden
Am Ende einer Mediation kann eine unkonventionelle Vereinbarung getroffen werden, die in einem Gerichtsverfahren unmöglich gewesen wäre – ein echter Vorteil. Wichtig ist einzig und allein, dass die Beteiligten diese Lösung wünschen und die Lösung selbstverständlich freiwillig zustande kommt. Außerdem kommt es gerade bei innerfamiliären Konflikten immer wieder dazu, dass das Familiengefüge nachhaltig gestört oder zerstört wird. Hier hat die Mediation auch einen wesentlichen Vorteil, da diesem entgegengewirkt wird und sich die Parteien im Anschluss meist wieder besser verstehen.

Verfahrensgrundsätze:
Nachfolgende Eigenschaften des Mediators sind für ein faires Verfahren unablässig:

  • Unparteilichkeit des Mediators (der Mediator hat keinerlei Entscheidungskompetenz und ist nicht einem Richter gleichzusetzen).
  • Direkte Kommunikation zwischen den Parteien. In Einzelfällen kann es jedoch sinnvoll sein, dass der Mediator Einzelgespräche mit den jeweiligen Parteien führt. Dies kann selbstverständlich nur mit Einverständnis aller Parteien erfolgen und der Mediator auch das uneingeschränkte Vertrauen genießt. Weiter gilt auch in solchen Fällen, dass jene Umstände die in einem Einzelgespräch mit dem Mediator besprochen werden auch nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung an die anderen Parteien übermittelt werden kann.
  • Willensfreiheit. Keine Partei kann innerhalb der Mediation zu einer Entscheidung gezwungen werden.
  • Absolute Vertraulichkeit. Alles was innerhalb der Mediation besprochen wird, geht nicht nach außen. Die Mediation ist nicht öffentlich. Das Verfahren kann individuell auf den Konflikt hin gestaltet werden.
  • Alle Verhandlungen werden ergebnisoffen geführt.
  • Die Lösung des Konfliktes hat Interessen und in die Zukunft gerichtet zu erfolgen. Idealerweise haben alle Parteien einen Vorteil aus der finalen Lösung.

Was ist für eine Mediation geeignet?
Grundsätzlich eignen sich nahezu alle Konflikte zwischen natürlichen Personen für eine Mediation. Ungeeignet sind hingegen in der Regel Konflikte bei denen es um reine Rechtsfragen geht. Aufgrund der zusätzlichen Eigenschaft unseres Büros als Bausachverständiger und Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien haben wir uns auf Themen spezialisiert, die über einen immobilienwirtschaftlichen Hintergrund verfügen. Beispielsweise sind wir für nachfolgende Konfliktthemen besonders geeignet:

  • Erbauseinandersetzungen mit Immobilienbestand
  • Ehescheidungen (hier lediglich der Bereich Immobilien)
  • Bauschäden
  • Ausführung bauhandwerklicher Leistungen
  • Mietstreitigkeiten
  • Kreditkündigungen (wenn Immobilien als Sicherheit dienen)

Voraussetzungen für eine Mediation
Das Mediationsverfahren ist ein freiwilliges Verfahren. Dies bedeutet, niemand kann zur Teilnahme gezwungen werden. Die Parteien sollten über eine gewisse Kritikfähigkeit verfügen und in der Lage eventuelle Fehler einzugestehen. Ziel einer Mediation ist nicht einen „Schuldigen“ zu finden, sondern den Konflikt für alle zufriedenstellend zu lösen.

Warum Sachverständiger und Mediator in einer Person?
Der große Vorteil unseres Büros ist es, dass der Mediator nicht „nur“ Mediator ist, sondern gleichzeitig über spezielles Wissen verfügt, das es ermöglicht den Konflikt schneller und somit auch kostengünstiger beizulegen. So besteht z.B. bei Streitigkeiten über die Ausführung handwerklicher Arbeiten an Bauwerken die Möglichkeit den Parteien schnell vor Augen zu führen wo das Problem liegt und welche Lösungsmöglichkeiten grundsätzlich in Frage kommen. Im Gegensatz zur klassischen Mediationslehre ist der Mediator in unserem Fall in der Lage Vorschläge zu unterbreiten bzw. die Parteien über die Folgen ihres Handelns aufzuklären. Außerdem wird dadurch die Hinzuziehung von externen Spezialisten vermieden. Das bedeutet einen zusätzlichen Zeit- und Kostenvorteil.

Wir unterstützen auch bei Erbauseinandersetzungen mit Immobilien
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass selbstverständlich streng auf das Rechtsdienstleitungsgesetz geachtet wird und keine unerlaubte Rechtsberatung vorgenommen wird. Diese kann jedoch schnell und unkompliziert durch entsprechende Rechtsanwälte vermittelt werden. Auch bei Erbauseinandersetzungen bei denen es um Immobilienfragen geht, können wir qualifizierte Hilfe anbieten, da es für uns die tägliche Arbeit darstellt Immobilien marktkonform zu bewerten bzw. wertvolle Hilfestellungen zu geben.

Qualifikation als Wirtschaftsmediator
Der Begriff „Mediator“ ist in Deutschland nicht geschützt. Es existiert auch keine entsprechende Berufsaufsicht. Der Inhaber dieses Büros, Holger Hessberger hat sich einer umfangreichen Ausbildung bei der Industrie- und Handelskammer für Mittelfranken unterzogen und ist berechtigt den Titel Wirtschaftsmediator (IHK) zu führen.